Eigenheimzulage beantragen bis 31.12.09!

Die Eigenheimzulage ist doch längst abgeschafft, werden Sie sagen! Das stimmt, es waren nur noch Fälle der Anschaffung (oder Herstellungsbeginn) im Jahre 2005 begünstigt. Wegen der 4-jährigen Antragsfrist können jedoch genau diese Fälle noch bis zum 31.12.2009 beantragt werden.

In manchen Fällen ist den Betroffenen gar nicht bewusst, dass sie die Eigenheimzulage beantragen könnten! Dazu dieses Beispiel:

Jungbauer Schwär übernimmt den elterlichen Hof im Jahre 2005. Im Hofübergabe-vertrag sind Gleichstellungsgelder an seine Geschwister in Höhe von 40.000€ vereinbart. Die Wohnung im 1. Obergeschoss bewohnt er schon seit Längerem.
Der Steuerberater sagt ihm, dass ein Teil der Gleichstellungsgelder Anschaffungskosten für die Wohnung darstellen – im Beispiel sind es ca. 4.000€. Die Eigenheimzulage würde dann 1% betragen, das sind jeweils 40€ Grundförderung für 8 Jahre. Etwas wenig, denkt Herr Schwär!
Doch das ist nicht alles. Schwärs haben 2 Kinder, für die sie Kinderzulagen beantragen können, pro Jahr und Kind 800€. Somit kann sich die Familie Schwär die 4.000€ Bemessungsgrundlage (mehr geht nicht) mittels Grundförderung und Kinderzulagen beim Staat holen.
Da lohnt es sich doch, die Antragspapiere noch bis zum 31.12.2009 auszufüllen!

Anmerkung: in zwei Fällen der Hofübergabe war meinen Mandanten die “Anschaffung” nicht bewusst. In einem Fall konnte der Verfasser ca. 12.000€ erstreiten im anderen Fall ca. 11.000€.

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